Erbschaftsteuerreform 2009
Anfang 2009 ist nach jahrelangen Verhandlungen und Beratungen das "Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts" in Kraft getreten. Der Gesetzestext steht zum Download bereit auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Über die Konsequenzen informiert eine zeitnah erschienene DIHK-Broschüre, die auch eine konsolidierte Fassung des Gesetzestextes enthält.
Bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes sollen sogenannte koordinierte Ländererlasse helfen – darauf einigten sich Bund und Länder im Frühsommer 2009. Diese Erlasse klären Anwendungsfragen zum neuen Erbschaftsteuerrecht. Verbindlich sind sie allerdings ausschließlich für die Finanzverwaltung; Steuerpflichtigen geben sie lediglich Hinweise zur Auslegung der Neuregelungen durch die Finanzämter.
Die bislang veröffentlichten Erlasse, beispielsweise zur Feststellung von Grundbesitzwerten oder zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, sind abrufbar auf der Website des Bayerischen Finanzministeriums.
Weil sich die Lohnsummenbindung in der neuen Erbschaftsteuer als "Krisenbeschleuniger" zu erweisen droht, hat der DIHK vorgeschlagen, im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eine "Notfallklausel" zu verankern, die die drastischen Umsatzrückgänge der Unternehmen berücksichtigt. Einzelheiten lesen Sie in der Meldung vom
20. Juli 2009 .
Das Gesetzgebungsverfahren im Rückblick:
Am 27. November 2008 beschloss der Deutsche Bundestag nach kurzer, aber teilweise heftiger Aussprache das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, das zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Der Bundesrat hatte der Reform am 5. Dezember 2008 zugestimmt. Das Gesetz enthält die Anfang November von der Koalition ausgehandelte Kompromisslösung und milderte zumindest einige Schwächen des am 11. Dezember 2007 beschlossenen Gesetzentwurfs, der auf den Reform-Eckpunkten der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe (siehe unten) basierte.
Mit dem Beschluss vom 27. November wurde laut DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun "zwar das Schlimmste noch verhindert", das Gesetz bleibt nach Brauns Einschätzung jedoch schwer handhabbar und für viele Unternehmen existenzbedrohend.
Seine Bedenken gegen den Mitte November 2008 vorgelegten Erbschaftsteuer-Kompromiss hatte Braun in einem Interview mit der "Passauer Neuen Presse" erläutert.
Dass der Gesetzentwurf in zentralen Punkten verfassungswidrig ist, belegt ein vom DIHK beauftragtes Rechtsgutachten:
Rechtsgutachten zu Verfassungsfragen des Entwurfs des ErbStRG (PDF, 220 KB)
Bereits bei der Veröffentlichung des Entwurfes hatte der DIHK beklagt, dass die Regierung damit ihrer eigener Zielsetzung nicht gerecht geworden sei (siehe auch Pressemitteilung vom 11. Dezember 2007).
Im Vorgriff auf die Sachverständigenanhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages Anfang März 2008 hat der DIHK zusammen mit weiteren sieben Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft zum Erbschaftsteuerreformgesetz Stellung genommen und die wichtigsten Kritikpunkte am Reformentwurf dargelegt:
Stellungnahme Verbände (PDF, 149 KB)
Eckpunkte der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe
Am 5. November 2007 hatte die Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftsteuerrechts in Deutschland unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem hessischen Ministerpräsident Roland Koch die Eckpunkte für die Erbschaftsteuerreform vorgelegt.
Dieser Entwurf ließ nach Einschätzung von DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun jedoch noch viele Fragen offen (siehe auch Braun-Statement vom 7. November 2007). Eine tabellarische Bewertung der Details finden Sie hier:
Bewertung der Eckpunkte (PDF, 50 KB)